Oft wird akademische Integrität dann zum Thema, wenn es um Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis geht – seien es Plagiate im Rahmen einer Hausarbeit, seien es Formen von Datenmanipulation oder der Behinderung fremder Forschungstätigkeit. Hier finden Sie weiterführende Hinweise zu Fehlverhaltensformen und zum Umgang mit Täuschungen.
Was ist akademisches Fehlverhalten?
Als akademisches Fehlverhalten bezeichnen wir alle Verstöße gegen wissenschaftliche Standards, die geeignet sind den Eindruck zu vermitteln, es sei eine Studien-, Prüfungs- oder Forschungsarbeit geleistet worden, die tatsächlich nicht vollbracht wurde. Darunter fallen insbesondere Falschdarstellungen von Daten, Befunden und Ergebnissen, Verletzungen des geistigen Eigentums anderer oder die Behinderung der Forschungstätigkeit anderer. Wird bei professionell tätigen Forschenden hier von wissenschaftlichem Fehlverhalten gesprochen, fallen Verstöße im Rahmen des Studiums unter den prüfungsrechtlichen Begriff „Täuschung“.
Einen Überblick dazu, welche Handlungen und Tätigkeiten als wissenschaftliches Fehlverhalten eingestuft werden, finden Sie in der Ordnung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der JGU (PDF). Hinweise zum Thema Täuschungen finden Sie im FAQ Prüfungsrecht und dem Leitfaden zum Umgang mit Täuschung (nur für Personal der JGU).
Wie oft kommt das vor?
Die Erforschung akademischen Fehlverhaltens steckt in mancher Hinsicht noch in den Kinderschuhen – verlässliche Zahlen sind daher rar gesät. Als Orientierungswerte für studentisches Fehlverhalten können aber die Ergebnisse der FAIRUSE-Studie der Universität Bielefeld (2009-2012) herangezogen werden. So kamen die beteiligten Forschende zum Beispiel zu dem Ergebnis, dass rund 37% der befragten Studierenden zumindest einmal im Semester in einer Klausur abgeschrieben hatten und dass rund 18% mindestens ein Plagiat eingereicht hatten. Wissenschaftliches Fehlverhalten im engeren Sinne scheint weniger häufig vorzukommen, die Gefahr des Vertrauensverlusts und die Schädigung der Wissensproduktion sind hier aber fraglos höher.
Einen kurzen Überblick zur Häufigkeit verschiedener Fehlverhaltensformen finden Sie in unserer toolbox (PDF).
Außerdem haben wir für Sie Literatur zu akademischem Fehlverhalten zusammengestellt.
Was kann ich tun?
Die JGU verfolgt einen präventiven Ansatz gegen akademisches Fehlverhalten – im Fokus stehen dabei Information und Kompetenzvermittlung. Wo der Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten oder eine studentische Täuschungshandlung besteht, gilt es überlegt vorzugehen und Maßnahmen mit den zuständigen Stellen zu koordinieren.
Zum Umgang mit Täuschungen finden Sie die wichtigsten Informationen und Hinweise zu einem rechtssicheren Vorgehen im Leitfaden zum Umgang mit Täuschungen (nur für Personal der JGU).
Bei Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten in einer Qualifikationsarbeit oder einer anderen Forschungsarbeit wenden Sie sich an die Ombudsperson für die Wissenschaft an der JGU oder an das nationale Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“. Weitere Anlaufstellen finden Sie auf der Website zur guten wissenschaftlichen Praxis an der JGU.
Informationen zur technologiegestützten Aufdeckung von Plagiaten sowie ein kurzes Tutorial zur händischen Aufdeckung unredlicher Übernahmen finden Sie im Plagiatsportal der HTW Berlin.
Beratung
Gerne beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Fehlverhaltensprävention, der Plagiatsaufdeckung oder zu Vorgehensweisen beim Verdacht auf akademisches Fehlverhalten.