Wir haben für Sie Informationen zu den verschiedenen Wegen des Open-Access-Publizierens, zu Lizenzen sowie Predatory Open Access zusammengestellt.
Als goldene Open-Access-Publikationen werden Veröffentlichungen bezeichnet, die sofort mit Erscheinen im Open Access verfügbar sind.
Verbreitet ist dies vor allem bei Zeitschriftenartikeln, insbesondere in den Natur- und Lebenswissenschaften. Wenn die ganze Zeitschrift im Open Access erscheint, handelt es sich um ein sogenanntes „goldenes OA-Journal“. Eine umfassende Liste dieser Zeitschriften findet sich im Directory of Open Access Journals (DOAJ).
Wenn Autor:innen für einzelne Aufsätze in einer ansonsten subskriptionspflichtigen Zeitschrift eine Open-Access-Option wählen können, wird dies in Fachkreisen nicht als goldener, sondern als hybrider Open Access bezeichnet.
Auch für Monografien und Sammelbände wird in vielen Fällen eine Open-Access-Veröffentlichung angeboten. Anders als bei Zeitschriften wird gleichzeitig mit der frei verfügbaren digitalen Version meist auch eine kostenpflichtige gedruckte Version auf den Markt gebracht.
Open-Access-Publikationen kosten für die Lesenden nichts, ihre Qualitätssicherung und Herstellung müssen aber finanziert werden. Bei den Verlagen ist die Finanzierung über Publishing Fees (APC, BPC) mittlerweile sehr verbreitet. Diese Kosten sind von den Autor:innen, deren Einrichtungen oder aus Drittmitteln zu zahlen. Über unsere Fördermöglichkeiten für Article und Book Publishing Fees informieren wir Sie unter So bekommen Sie eine Kostenerstattung.
Auch Dokumente in Repositorien wie z. B. Gutenberg Open Science sind goldene Open-Access-Publikationen, wenn sie dort erstmalig publiziert werden. Für die Nutzung von Repositorien wissenschaftlicher Einrichtungen fallen in der Regel keine Publishing Fees an.
Auch eine Zweitveröffentlichung kann die Reichweite und Rezeption Ihrer Publikation spürbar erhöhen. In ihrer Open-Access-Policy fordert die Universität Mainz die Forschenden daher explizit dazu auf, diese Möglichkeit wahrzunehmen.
Bei einer Zweitveröffentlichung im Open Access wird eine vorher bereits andernorts erschienene, kosten- oder subskriptionspflichtige Publikation mit einem gewissen zeitlichen Verzug in einem Repositorium frei verfügbar gemacht. Unterscheidbar sind institutionelle Repositorien wie Gutenberg Open Science, die von einer (wissenschaftlichen) Einrichtung betrieben werden, von disziplinären Repositorien, die sich auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren und institutionsübergreifend arbeiten. Ein internationales Verzeichnis von Repositorien bietet der Dienst OpenDOAR an.
Das Recht zur Zweitveröffentlichung ist in der Regel den Autor:innen vorbehalten. Die Möglichkeiten hierzu sind jedoch von Verlag zu Verlag unterschiedlich und können auf den Webseiten des Anbieters oder auch im SHERPA/RoMEO-Verzeichnis nachgelesen werden. Dort finden Sie auch Angaben dazu, ob das sogenannte „Verlags-PDF“ (die vom Verlag veröffentlichte Version), oder die „Accepted Version“, (die nach dem Review akzeptierte Version des Manuskripts) verwendet werden darf.
Unabhängig von diesen Regelungen der einzelnen Verlage haben Autor:innen bei einer Erstveröffentlichung ihrer Publikation durch einen deutschen Verlag seit 2014 ein gesetzliches Recht zur Zweitveröffentlichung. Dieses in § 38 Abs. 4 UrhG geregelte Recht ist an folgende Bedingungen gebunden:
- Es muss sich um wissenschaftliche Publikationen aus öffentlicher Finanzierung handeln.
- Das Recht gilt nur für Beiträge in periodisch erscheinenden Publikationen (z. B. Zeitschriften, Sammlungen)
- Die Zweitveröffentlichung darf frühestens 12 Monate nach der Erstveröffentlichung erfolgen.
- Es darf nur die vom Verlag akzeptierte Manuskriptversion verwendet werden.
- Die Zweitveröffentlichung darf nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
- Die genauen bibliographischen Daten der Erstveröffentlichung müssen bei der Zweitveröffentlichung angegeben werden.
Die Veröffentlichung im Repositorium Gutenberg Open Science der Universitätsbibliothek Mainz erfolgt unter einer standardisierten Lizenz der Universität Mainz (Deposit-Lizenz). Darüber hinaus können Sie durch Vergabe einer Creative Commons-Lizenz (CC-Lizenz) die Modalitäten der Nachnutzung Ihrer Publikation durch Dritte näher bestimmen. Die Lizenzeinräumung zugunsten der Universität Mainz und eine CC-Lizenz haben gemein, dass beide urheberrechtliche Regelungen enthalten. Sie betreffen aber unterschiedliche Rechtsbeziehungen:
Lizenzeinräumung (Deposit Lizenz)
Wie der Begriff Deposit-Lizenz andeutet, handelt es sich hierbei um eine Deponierungs- oder Archivierungslizenz. Die Lizenzeinräumung regelt das Verhältnis zwischen Universität und Autor:in. Insbesondere wird dadurch festgelegt, in welchem Umfang Nutzungsrechte an die Universität übergehen bzw. bei den Autor:innen verbleiben. Während kommerzielle Verlage dazu tendieren, sich sehr weitgehende, i.d.R. sogar ausschließliche Nutzungsrechte abtreten zu lassen, müssen Sie die Universität Mainz nur ein einfaches Nutzungsrecht einräumen (Handout Creative Commons-Lizenzen, Seite 2), d. h. es steht Ihnen frei, Ihr Werk an anderer Stelle erneut zu veröffentlichen. Dies entspricht dem Open Access Gedanken und damit der Zielsetzung des Hochschulrepositoriums der Universität Mainz.
CC-Lizenz
Die CC-Lizenz bestimmt das Verhältnis zu den Lesenden der Publikation. Dadurch wird definiert, unter welchen Bedingungen der urheberrechtlich geschützte Inhalt genutzt werden darf. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen verschiedenen konkreten Nutzungsarten zu entscheiden. Die Verwendung einer CC-Lizenz ist nicht zwingend, wird aber von renommierten Organisationen wie der Deutschen Nationalbibliothek (DNB) empfohlen, da so bei den Nutzern Rechtssicherheit über erlaubte Verwendungen geschaffen wird. CC-Lizenzen haben inzwischen einen hohen Bekanntheitsgrad und sind in verständlicher Weise erläutert.
Die einzelnen CC-Lizenzen im Überblick
- CC0 / CC zero - keine (Public Domain - kein Copyright)
- CC BY - Namensnennung (attribution)
- CC BY-SA - Namensnennung, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (attribution, share alike)
- CC BY-ND - Namensnennung, keine Bearbeitung (attribution, non derivative)
- CC BY-NC - Namensnennung, nicht kommerziell (attribution, non commercial)
- CC BY-NC-SA - Namensnennung, nicht kommerziell, Weitergabe unter gleichen Bedingungen (attribution, non commercial, share alike)
- CC BY-NC-ND - Namensnennung, nicht kommerziell, keine Bearbeitung (attribution, non commercial, non derivative)
Weitere Informationen finden Sie in diesem Handout.
Speziell zur Unterscheidung der Lizenzentypen CC BY und CC BY-NC können Sie sich in dieser Broschüre informieren.
Was ist Predatory Open Access?
Kurz gesagt beschreibt der Begriff das Geschäftsmodell vorgeblicher Online-Fachzeitschriften (Journals), die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Aufsätzen in Open Access gegen Gebühr anzubieten, aber dafür keinen Qualitätssicherungsprozess (z. B. peer review) und keine redaktionelle Bearbeitung der Artikel zu gewährleisten, die bei herkömmlichen Fachzeitschriften (online oder print, closed access oder open access) zu erwarten wären. Dies ist nicht immer auf den ersten Blick sichtbar. Unter Umständen wird ein Qualitätssicherungsprozess nur scheinbar durchgeführt, während die angeblichen peers oder Mitglieder des editorial boards entweder überhaupt nicht existieren oder sich niemals bereit erklärt haben, für das Journal zu gutachten. Es kann auch der Fall auftreten, dass zunächst die unentgeltliche Veröffentlichung eines Artikels suggeriert wird und der Autor erst nach der Einreichung über die anstehenden Veröffentlichungsgebühren informiert wird. Ebenso möglich ist es, dass durch Nachahmung des Designs oder durch Anlehnung an den Namen renommierter Verlage der Eindruck erweckt werden soll, es handele sich um einen ebensolchen, obwohl dies nicht der Fall ist.
Verbreitung
Das Phänomen ist im deutschen Sprachraum nahezu unbekannt. Jedoch sind zahlreiche englischsprachige Open Access Journals in den Verdacht von Predatory Open Access geraten. Fachlich sind besonders Journals im MINT-Bereich betroffen, aber auch in den Geisteswissenschaften, etwa in der Mediävistik, ist das Problem nicht gänzlich unbekannt.
Vorsichtsmaßnahmen
Für die Autor:innen ist - bei weniger bekannten Open-Access-Zeitschriften - eine genauere Prüfung vor Einreichung eines Beitrags empfehlenswert.
- Verzeichnisse und Listen
Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) bietet einen guten Anhaltspunkt zur Recherche nach qualitätsgesicherten Open Access-Zeitschriften. Weiterhin kann überprüft werden, ob der herausgebende Verlag der OASPA angehört, der internationalen Gemeinschaft von Open Access-Verlegern mit strengen Kriterien für eine Mitgliedschaft. Auch die Checkliste von Think!Check!Submit! kann hilfreich sein, um sich vor Einreichung eines Artikels einen Eindruck von der Seriosität eines Journals zu verschaffen. - Vorsicht bei unverhofften Angeboten nach Konferenzen
Insbesondere Nachwuchswissenschaftler:innen erhalten nach im Internet angekündigten Tagungen, Workshops, Symposia oder Konferenzen, auf denen sie einen Vortrag in englischer Sprache gehalten haben, Angebote von Verlagen zur Veröffentlichung des verschriftlichten Vortrags in einer angeblichen Fachzeitschrift, von der sie noch niemals zuvor gehört haben. Hier ist es zwar möglich, dass es sich um einen seriösen Verlag und um eine anerkannte Fachzeitschrift handelt, aber um sicher zu gehen, sollten Betroffene sich im Internet, bei Kolleg:innen oder - falls vorhanden - bei Betreuer:in der wissenschaftlichen Qualifikationsarbeit versuchen über den betreffenden Verlag bzw. die Zeitschrift zu informieren. - Weitere Informationsquellen
Auch die Online-Kataloge oder Discovery-Systeme der wissenschaftlichen Bibliotheken bieten Anhaltspunkte zur Identifikation von nur vorgeblich seriösen Open Access-Verlagen/Zeitschriften - oder besser zu deren Ausschluss. Eine wissenschaftliche Bibliothek wird in der Regel nur jene Online-Zeitschriften abonnieren, die für die jeweiligen Fächer einschlägig und von den Fachwissenschaftler:innen mehrheitlich anerkannt sind.
Wir haben Ihnen deutsche und englische Informationen als Handout zusammengestellt.
Quellen und weiterführende Informationen
- University of Manchester Library: Advice on predatory journals and publishers
- Jan Alexander van Nahl: The Robber Barons of Open Access Publishing, in: Mittelalter. Interdisziplinäre Forschung und Rezeptionsgeschichte, 16. Juni 2015, http://mittelalter.hypotheses.org/6260
Wir haben Ihnen Informationen zum Urheberrecht zusammengestellt.
Sie haben ein Manuskript vorbereitet und möchten Open Access in einer Fachzeitschrift publizieren – wissen aber nicht genau in welcher, und ob es Sie etwas kosten wird? Oder Sie möchten ein Buch im Open Access veröffentlichen, wissen aber nicht welcher Verlag OA anbietet? Hier kann der oa.finder Ihnen weiterhelfen.
Der oa.finder zeigt Ihnen aus über 55.000 Zeitschriften, welche Gold Open Access sind, welchen Impact sie haben, ob sie APCs erheben und wie hoch diese sind, sowie ob Ihre Einrichtung diese Publikationskosten über einen Transformationsvertrag oder Publikationsfonds übernimmt. Sie können die Zeitschriften thematisch nach Fachbereich und Schlagworten filtern, oder über Verlag und ISSN suchen. Außerdem werden Ihnen Informationen und Links rund um Open Access an Ihrer Wissenschaftseinrichtung angezeigt – sei es die OA-Leitlinie, der Publikationsfonds oder das Repositorium.
Die Informationsplattform open-access.network bietet Ihnen weitere, umfangreiche Informationen.