Was kann aus unserem Publikationsfonds gefördert werden, wenn Sie als Angehörige/r der JGU einen Artikel in einer Open Access-Zeitschrift oder eine Open Access-Monographie veröffentlichen? Und wie erhalten Sie diese Förderung? Im Folgenden haben wir die Kriterien und Schritte für Sie zusammengefasst. Mitglieder der Universitätsmedizin finden weiterführende Informationen in der Übersicht der Universitätsmedizin.
Schritt 1
Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Förderkriterien erfüllt sind.
Unsere Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Eingehende Anträge auf Förderung werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die Mittel ausgeschöpft sind.
1. Förderfähige Publikationsformate
- Gefördert werden können Zeitschriftenaufsätze. Beiträge in Sammelbänden sind nicht förderfähig.
2. Antragsberechtigter Personenkreis
- Anträge können durch Beschäftigte oder eingeschriebene Studierende der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) oder der Universitätsmedizin Mainz (UM) gestellt werden.
- Der Antragsteller belegt, dass er als "submitting" oder "corresponding author" vollumfänglich für die Bezahlung der Artikelbearbeitungsgebühr verantwortlich ist.
3. Förderbetrag und Preisgestaltung
- Erstattet werden maximal 2.000 € pro Aufsatz inklusive der immer einzurechnenden Mehrwert-/Umsatzsteuer von 19%. Sollten die Kosten höher sein, erfolgt eine anteilige Erstattung bis maximal 2.000 € pro Artikel. Darüber hinaus anfallende Kosten (APCs, Zusatzkosten) müssen vom Antragsteller selbst bezahlt werden. Bei Rechnungen in Fremdwährungen gilt der tatsächlich gezahlte Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich der in Deutschland abzuführenden Umsatzsteuer von 19% (sofern noch nicht im Rechnungsbetrag enthalten).
Viele Verlage wissen, dass die Förderung von Open-Access-Artikeln eine Höchstgrenze hat. Sprechen Sie mit Ihrem Verlag über einen Preisnachlass. Es kann sich lohnen! - Gesondert ausgewiesene Zusatzkosten, die für die Produktion digitaler Publikationen nicht plausibel sind, wie z. B. für zusätzliche Seiten (page charges) oder Farbabbildungen (color charges) werden nicht erstattet.
- Entsteht eine Publikation innerhalb eines aus Drittmitteln geförderten Projekts, bestätigt der Antragstellende, dass keine (ausreichenden) Drittmittel für die Publikation zur Verfügung stehen.
4. Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit
- Der zu veröffentlichende Artikel erscheint in einer echten Open Access-Zeitschrift, d. h. alle Aufsätze dieser Zeitschrift sind unmittelbar nach Erscheinen kostenfrei im Internet zugänglich. Die Zeitschrift darf nicht zugleich subskriptionspflichtig sein (wie z. B. Journals bei "Springer Open Choice" oder "Oxford Open").
- Die Publikation wird unter einer dauerhaften Adresse (DOI) veröffentlicht.
Die antragstellende Person muss über eine ORCID iD verfügen und diese bei Beantragung der Förderung angeben. Weitere Informationen zu ORCID iD finden Sie unter: Autor:innenidentifikation mit der ORCID iD: Warum und für wen? - ORCID DE (orcid-de.org) - Eine Förderung wird nur für Aufsätze gewährt, deren umfassende Nachnutzbarkeit für die Forschung rechtlich abgesichert ist. Diesen Nachweis erbringt der Verlag durch Zuordnung einer Open Content-Lizenz. Wir akzeptieren Lizenzen des Typs "CC-BY". Wenn Ihr Aufsatz unter einer anderen offenen Lizenz veröffentlicht wurde, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
- Die Autorin/der Autor erfasst und pflegt seine Publikationsliste im FIS Gutenberg Research Elements der JGU: Gutenberg Research Elements
- Die Publikation wird zusätzlich auf Gutenberg Open Science, dem Repositorium der JGU bereitgestellt. Mit der Einreichung des Förderantrags muss der Antragstellende sein Veröffentlichung hochladen.
5. Qualitätssicherung
- Die Zeitschrift unterliegt einer strengen, im jeweiligen Fach anerkannten Qualitätssicherung. Die adäquate Qualitätssicherung des Journals kann entweder über die Verzeichnung der Zeitschrift im Directory of Open Access Journals belegt werden (Directory of Open Access Journals) oder durch eine anderweitige verbindliche Beschreibung.
Der Publikationsfonds für Open-Access-Bücher für 2024 ist ausgeschöpft. Unverbindliche Fördervormerkungen für in 2025 erscheinende Publikationen können vorgenommen werden.
Eine Förderung für Bücher und Sammelbände ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Anträge auf Förderung werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet, bis die Mittel ausgeschöpft sind.
Die Entscheidung über eine Förderung obliegt der Universitätsbibliothek.
1. Förderfähige Publikationsformate
- Gefördert werden können Monographien und Sammelbände. Dissertationen sind nicht förderfähig. Sammelbände sind dann förderfähig, wenn für den gesamten Sammelband eine "Book Processing Charge" erhoben wird.
2. Antragsberechtigter Personenkreis
- Anträge können von AutorInnen oder HerausgeberInnen gestellt werden, die eingeschriebene Studierende oder Beschäftigte der JGU sind. Als Beschäftigte in diesem Sinne gelten Personen mit Beschäftigungsverhältnissen von mindestens 16 % der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Sie sind vollumfänglich für die Bezahlung der Verlagsrechnung verantwortlich.
- Die JGU-Zugehörigkeit der AutorInnen muss in der Veröffentlichung deutlich erkennbar sein.
3. Förderbetrag und Preisgestaltung
- Unsere maximale Förderung liegt bei 5.000 €. Die Höchstgrenze gilt inklusive der immer einzurechnenden deutschen Umsatzsteuer von 19 %. Bei Rechnungen in Fremdwährungen gilt der tatsächlich gezahlte Rechnungsbetrag in Euro zuzüglich der in Deutschland abzuführenden Umsatzsteuer von 19 % (sofern noch nicht im Rechnungsbetrag enthalten).
- Die Übernahme von Kosten für gesplittete Rechnungen mit externen Institutionen ist möglich.
- Entsteht die Publikation innerhalb eines aus Drittmitteln geförderten Projekts, bestätigt der Antragstellende, dass keine (ausreichenden) Drittmittel für die Publikation zur Verfügung stehen.
- Es muss eine nachvollziehbare Gesamtkostenrechnung des Verlags vorliegen, die sich an den konkreten Anforderungen des jeweiligen Titels orientiert.
- Haben Forschungsförderer die Open-Access-Publikation ermöglicht, so werden sie im Dokument und ggf. in den Metadaten genannt.
4. Zugänglichkeit und Sichtbarkeit
- Der Zugang zur digitalen Version der Veröffentlichung erfolgt unmittelbar mit Erscheinen frei und öffentlich, ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren. Kostenpflichtige Ausgaben wie zum Beispiel eine Druckausgabe erscheinen zeitgleich oder folgen der Open-Access-Version.
- Die Veröffentlichung wird in allen Formaten und Ausgaben eindeutig als Open-Access-Publikation gekennzeichnet.
- Die Open-Access-Version der Veröffentlichung wird auf der Webseite des Verlags/Publikationsdienstes zugänglich gemacht, ggf. zusammen mit zusätzlich angebotenen kostenpflichtigen Versionen.
- Die Abgabepflicht für alle erschienenen Ausgaben an die jeweiligen Nationalbibliotheken sowie an jeweilige Landesbibliotheken wird erfüllt.
- Jede Publikation erhält vom Verlag einen Persistent Identifier, bevorzugt einen DOI oder URN.
- Die Langzeitarchivierung erfolgt durch einen entsprechend zertifizierten Dienst. (Dies können Dienste der jeweiligen Nationalbibliotheken sein (DNB - Langzeitarchivierungssystem - Unser digitales Langzeitarchivierungssystem) oder eines zentralen Dienstleisters wie CLOCKKS oder Portico (Home - Portico).
- Text und Data Mining (TDM) wird technisch ermöglicht und rechtlich gestattet. Dies umfasst das automatische Herunterladen, Extrahieren und Indexieren der Volltexte und der zugehörigen Metadaten.
- Die Publikationen werden in mindestens einem zur Langzeitarchivierung geeigneten digitalen Dateiformat veröffentlicht und archiviert.
- Die Autorin/der Autor erfasst und pflegt seine Publikationsliste im FIS Gutenberg Research Elements der JGU: Gutenberg Research Elements
- Die geförderte Publikation wird im Zuge der Antragstellung zusätzlich auf dem Repositorium der JGU (Gutenberg Open Science) bereitgestellt. Mit der Einreichung des Förderantrags muss der Antragstellende seine Veröffentlichung hochladen.
5. Rechte
- AutorInnen und HerausgeberInnen räumen dem Verlag/dem Publikationsdienst einfache Nutzungsrechte ein und behalten damit das Recht, auch weiteren Parteien Nutzungsrechte einzuräumen und die Publikation oder Teile davon auch an anderer Stelle zu veröffentlichen.
- Die AutorInnen und HerausgeberInnen räumen der Allgemeinheit durch die Vergabe einer Open-Access konformen Creative-Commons-Lizenz, nach Möglichkeit CC BY, umfangreiche Möglichkeiten der Nutzung ein.
- Die Rechte an Abbildungen und anderen Fremdmaterialien, die unter Rechten Dritter stehen, sind geklärt und klar ausgewiesen.
- Rechte- und Lizenzinformationen sind im Impressum und in den Metadaten der Dateien maschinenlesbar hinterlegt. Sie liegen als Lizenzbezeichnung und als Link auf die Lizenz vor.
6. Qualitätssicherung
- Die Maßnahmen des Verlages / Publikationsdienstes zur Qualitätssicherung sind auf den Webseiten transparent beschrieben.
- Zur wissenschaftlichen Prüfung wird ein Peer-Review- bzw. Begutachtungsverfahren eingesetzt, das fachspezifischen Standards entspricht.
- Es gibt etablierte Verfahren zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, die vor, während und nach der Publikation greifen; entsprechende Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner sind benannt.
Die DFG bietet weitere Fördermöglichkeiten. Bitte informieren Sie sich hier:
DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - Überarbeitung des Förderprogramms Publikationsbeihilfe
Schritt 2
Prüfen Sie dann, ob Ihre Publikation bei
- Cambridge University Press
- Copernicus
- Elsevier
- Springer Nature
- Taylor & Francis oder
- Wiley
veröffentlicht werden soll. Mit diesen Verlagen haben wir Vereinbarungen zur zentralen Rechnungsabwicklung für Publikationskosten abgeschlossen.
Sie müssen im Einreichungsprozess lediglich angeben, dass Sie Autorin oder Autor der JGU sind. Die Rechnung für akzeptierte Publikationen wird direkt an uns geschickt und von uns beglichen. Schritt 3 entfällt.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Kostenübernahme und anderen Sonderkonditionen bei Verlagen erhalten Sie auf unserer Übersicht Sonderkonditionen bei Publikationsgebühren.
Schritt 3
Wenn Ihre Publikation nicht bei einem der oben genannten Verlage erscheint, füllen Sie ein Antragsformular aus und schicken Sie es uns.
Zeitschriftenartikel:
Ihrem Antrag fügen sie bitte die kontierte Rechnung sowie den Beleg der FIN über die Steuerabführung, ggf. den Umrechnungsbeleg über den in Euro gezahlten Betrag und einen MACH-Auszug über die gebuchten Beträge bei.
Bücher:
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Rechnung bei, aus der die Dienstleistungen, für die der Verlag eine Book Processing Charge (BPC) erhebt, hervorgehen.
Kontakt
Für Ihre Fragen zum Open-Access-Publikationsfonds stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: